Darum geht's (Link zum PDF)
Die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)» fordert, dass finanziell entschädigt wird, wer durch eine behördliche Massnahme während einer nächsten Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist.

 
Argumente
Besser vorbereitet: Die Entschädigungsinitiative stellt sicher, dass die Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen werden.

Niemand weiss, wann das nächste gefährliche Virus zirkuliert. Darauf sollte sich die Schweiz bestmöglich vorbereiten. Im Epidemiengesetz fehlt jedoch eine Regelung, wie wir die wirtschaftlichen Folgen dämpfen.

Gezielte Hilfe: Die Entschädigungsinitiative ermöglicht eine verantwortungsvolle, zielgerichtete Hilfe.

Die Initiative verhindert Entschädigungen nach dem Giesskannenprinzip. Doppelentschädigungen sind ausgeschlossen. Zudem werden aus- schliesslich ungedeckte Kosten und der Erwerbsausfall berücksichtigt.

Rasch handeln: Die Entschädigungsinitiative verhindert Verzögerungen in einer nächsten Epidemie.

Eine vorgängige Regelung der Entschädigung verschafft der Politik den nötigen Handlungsspielraum in der Epidemie und stellt sicher, dass den Betroffenen rasch geholfen wird.

Existenzen sichern: Eine geregelte Entschädigung gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Perspektive.

Die Entschädigungsinitiative gibt den Betroffenen Existenz-, Planungs- und Rechtssicherheit in der grössten Not.

Nichtstun kostet: Eine geregelte Entschädigung zahlt sich volkswirtschaftlich aus.

Entschädigungen im Epidemiefall begrenzen die wirtschaftlichen Schäden und garantieren eine rasche Erholung. Damit sichert der Staat Steuer- einnahmen und vermeidet einen Anstieg der Sozialkosten.

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Initiativverein «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall» c/o GastroSuisse | Blumenfeldstrasse 20 | 8046 Zürich