1. Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt (Sprachaufenthalt, Praktikum usw.).
Anrechenbar ab 3 Wochen (Administrationskosten CHF 10.- pro Woche).
2. Bei einem beruflich bedingten und vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandaufenthalt.
Anrechenbar ab 3 Wochen (Administrationskosten CHF 10.- pro Woche).
3. Bei einer ärztlich bescheinigten medizinischen Indikation während Schwangerschaft.
Mit Arztzeugnis kostenlos.
4. Nach der Geburt wird der Vertrag max. 6 Wochen ohne ärztliche Bescheinigung unterbrochen. Für einen Unterbruch, welcher über die 6 Wochen hinausgeht, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen werden.
Mit Arztzeugnis kostenlos.
5. Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als einer Woche Dauer.
Mit Arztzeugnis kostenlos.
6. Bei Militär- oder Zivildienst von mehr als einer Woche Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Aufgebotes zu belegen.
Anrechenbar ab 3 Wochen (Administrationskosten CHF 10.- pro Woche).
7. Bei Ferienabwesenheiten im Ausland.
Anrechenbar ab 3 Wochen (Administrationskosten CHF 10.- pro Woche).
Eine Unterbrechung der Mitgliedschaft aus anderen Gründen als oben aufgeführt (z.B. höhere Gewalt usw.), wird nur ab 3 Wochen und gegen eine Gebühr von CHF 10.- pro Woche Timestop gewährleistet. Wird unter den oben aufgeführten Umständen das Abo stillgelegt, so wird die Mitgliedschaft um die Zeit des Time-Stops verlängert. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt bei einem Time-Stop unberührt.
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