Die Mitglieder des Daytona Gesundheitszentrums haben unter den unten aufgeführten Umständen das Anrecht auf einen Time-Stop, d.h. eine Vertragsunterbrechung. Ein Anrecht auf Time-Stop besteht:
 

1.   Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt (Sprachaufenthalt, Praktikum usw.) von mehr als einer Woche Dauer.

2.   Bei einem beruflich bedingten und vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandaufenthalt von mehr als einer Woche Dauer.

3.   Bei einer ärztlich bescheinigten medizinischen Indikation während Schwangerschaft.

4.   Nach der Geburt wird der Vertrag max. 6 Wochen ohne ärztliche Bescheinigung unterbrochen. Für einen Unterbruch, welcher über die 6 Wochen hinausgeht, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen werden.

5.   Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als einer Woche Dauer.

6.   Bei Militär- oder Zivildienst von mehr als einer Woche Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Aufgebotes zu belegen.

7.   Bei Ferienabwesenheiten im Ausland ab vier Wochen.

Eine Unterbrechung der Mitgliedschaft aus anderen Gründen als oben aufgeführt (z.B. höhere Gewalt usw.), wird nur gegen eine Gebühr von CHF 30.- pro Timestop, resp. pro Monat gewährleistet. Wird unter den oben aufgeführten Umständen das Abo stillgelegt, so wird die Mitgliedschaft um die Zeit des Time-Stops verlängert. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt bei einem Time-Stop unberührt.

 


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